Die Michelbacher Wilderer Nach dem 30-jährigen Krieg kam das Wildern in großem Umfange auf. Mehr die Not als die Lust hat die Menschen dazu getrieben. Die waldreiche Michelbacher Umgebung bot dazu Gelegenheit genug. Gleichwohl, ob der Hunger dazu antrieb oder ob Leidenschaft dahinter steckte, die Obrigkeit ließ nicht mit sich spaßen. Leichte Jagdvergehen wurden mit Schellenwerken bestraft. Diese Strafe wurde auf ein Jahr oder auf Lebzeit ausgesprochen. Dem Wilddieb wurden am Kopf Schelfen angebunden, mit denen er zeitlebens oder innerhalb der Strafzeit umherlaufen mußte. Wer „verlarvt“ ins Waldgebiet eintrat und dabei ertappt wurde, galt ohne weiteres a1s Wilddieb und wurde ohne Prozeß am nächsten Baum aufgehängt. Solange die beiden Orte Bernbach und Michelbach zusammen gehörten, galten die Gesetze des Herzogs von Württemberg. Herzog Eberhard von Württemberg führte 1716 die Galeerenstrafe für Wi1derer ein. Darin ist ausdrücklich vermerkt: „Der Vertrag mit der Republik Venedig sei eigens wegen der Übernahme der Wilderersträflinge abgeschlossen worden“. Ein Michelbacher, den es 1760 erwischte, wurde auf die Galeere geschickt; er soll es später so beschrieben haben: „Man hat mir ein Hirschgeweih aufs Haupt gebunden und Schellen an die beiden Füße geschmiedet. So behangen mußte ich am eigenen Gefängnis mauern und schuften, jeden Tag bis zu 14 Stunden. Später wurden wir alle auf Galeeren nach Venedig transportiert. 15 Jahre saßen wir – um die zweihundert Mann – unter unmenschlichsten Bedingungen in den Ruderschiffen“. – *- Die Michelbacher Wilderer Nach dem 30-jährigen Krieg kam das Wildern in großem Umfange auf. Mehr die Not als die Lust hat die Menschen dazu getrieben. Die waldreiche Michelbacher Umgebung bot dazu Gelegenheit genug. Gleichwohl, ob der Hunger dazu antrieb oder ob Leidenschaft dahinter steckte, die Obrigkeit ließ nicht mit sich spaßen. Leichte Jagdvergehen wurden mit Schellenwerken bestraft. Diese Strafe wurde auf ein Jahr oder auf Lebzeit ausgesprochen. Dem Wilddieb wurden am Kopf Schelfen angebunden, mit denen er zeitlebens oder innerhalb der Strafzeit umherlaufen mußte. Wer „verlarvt“ ins Waldgebiet eintrat und dabei ertappt wurde, galt ohne weiteres a1s Wilddieb und wurde ohne Prozeß am nächsten Baum aufgehängt. Solange die beiden Orte Bernbach und Michelbach zusammen gehörten, galten die Gesetze des Herzogs von Württemberg. Herzog Eberhard von Württemberg führte 1716 die Galeerenstrafe für Wi1derer ein. Darin ist ausdrücklich vermerkt: „Der Vertrag mit der Republik Venedig sei eigens wegen der Übernahme der Wilderersträflinge abgeschlossen worden“. Ein Michelbacher, den es 1760 erwischte, wurde auf die Galeere geschickt; er soll es später so beschrieben haben: „Man hat mir ein Hirschgeweih aufs Haupt gebunden und Schellen an die beiden Füße geschmiedet. So behangen mußte ich am eigenen Gefängnis mauern und schuften, jeden Tag bis zu 14 Stunden. Später wurden wir alle auf Galeeren nach Venedig transportiert. 15 Jahre saßen wir – um die zweihundert Mann – unter unmenschlichsten Bedingungen in den Ruderschiffen
